AGB YogaUrlaub/Retreat

Allgemeine Geschäftsbedingungen YogaUrlaub/Retreat mit Iris Binder

Diese Allgemeinen Urlaubsbedingungen basieren auf der Grundlage des Reiserechts und entsprechen den Empfehlungen des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalter Verbandes. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und Iris Binder.

1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde Iris Binder den Abschluss eines Urlaubsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Iris Binder zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Dateneinverstanden.

2. BEZAHLUNG

Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20% des Urlaubs-/Retreatpreises pro Teilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Urlaubs-/Retreatantritt fällig. Ist der fällige Urlaubs-/Retreatpreis bis zum vertraglich vereinbarten Urlaubs-/Retreatantritt nicht vollständig bezahlt, wird Iris Binder von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. LEISTUNGEN 

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen der im Internet unter www.irisbinder.de ausgeschriebene Urlaub ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben in der Urlaubsbestätigung. Iris Binder behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die der Kunde vor und nach Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. LEISTUNGSÄNDERUNG

Änderung und Abweichung unwesentlicher Urlaubsleistungen von dem vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Iris Binder nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt des gebuchten Urlaubs nicht beeinträchtigt wird.

Iris Binder behält sich Routenänderungen oder Änderungen im Zeitplan des Ablaufs sowie Änderungen vorgesehener Hotels ausdrücklich vor, die aufgrund des besonderen Charakters von Erlebnis- und Wanderurlaub nicht vollständig auszuschließen sind. Zu Abweichungen vom geplanten Urlaubsverlauf können Änderungen aufgrund von höherer Gewalt wie Wettereinbrüchen, von veränderten Straßenverhältnissen, Treibstoff- und Versorgungsproblemen, von Sicherheitserwägungen und behördlicher Willkür führen.

Bedingt durch landesspezifische Umstände oder Flugverspätungen kann es zu Umstellungen im Urlaubsverlauf kommen. In solchen Fällen ist Iris Binder bemüht, für eventuell entgangene Programmpunkte einen Ersatz während des Urlaubs in Form von Zusatzleistungen zu erbringen. 

5. RÜCKTRITT ODER ABBRUCH DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Urlaubsbeginn vom Urlaubsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Iris Binder. Tritt der Kunde vom Urlaubsvertrag zurück oder tritt er, ohne vom Urlaubsvertrag zurückzutreten, den Urlaub nicht an, kann Iris Binder von dem Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Anspruch auf Ersatz steht Iris Binder ohne Rücksicht auf die Gründe zu, die den Kunden zum Rücktritt bewegten.

Iris Binder kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunks des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Urlaubsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Urlaubspreis pauschalieren. 

Hierfür gelten pro Person folgende pauschale Stornokosten: Rücktritt bis zum 91. Tage vor Urlaubsantritt 25%, ab dem 90. Tag vor Urlaubsantritt 30%, ab dem 44. Tag vor Urlaubsantritt 40%, ab dem 22 Tag vor Urlaubsantritt 50%, ab dem 15. Tag vor Urlaubsantritt 60%, ab dem 2. Tag vor Urlaubsantritt 80% des Gesamtreisepreises, am Abreisetag oder bei Stornierung an Samstag, Sonntag oder Feiertag unmittelbar vor dem Abreisetag 100%.

Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. Iris Binder behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen des Urlaub nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihre Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Urlaubsteilnehmers entstehenden Mehrkosten zum Urlaubspreis haften ursprünglicher und neuer Urlaubsteilnehmer gesamtschuldnerisch. Kann der Kunde, ohne dass er selbst einen Rücktritt erklärt, aufgrund eigenen Verschuldens den Retreat am Abreisetag nicht antreten oder behindern unvollständige oder ungültige Reisedokumente seine Abreise, so behält Iris Binder grundsätzlich den Anspruch auf den Urlaubspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen.

Sollte der Kunde aus zwingendem Grund während des Urlaubs einzelne Leistungen nicht in Anspruch nehmen oder den Urlaub vorzeitig beenden, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Iris Binder zahlt dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an Iris Binder zurück erstattet worden sind. 

Bricht der Kunde den Urlaub vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.

6. SONDERKOSTEN

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Urlaubsverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während des Urlaubs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zur vorbereiteten Wüsten-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalte auch für Begleitpersonen). Tritt Iris Binder um einem akuten Notfall zu begegnen in Vorlage, so sind die von Iris Binder verauslagten Beträge nach Abschluss des Urlaubs sofort zu erstatten.

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER 

Iris Binder kann bis 21 Tage vor Urlaubsantritt vom Vertrag zurücktreten wenn die in der Urlaubsbeschreibung ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Kunde erhält den eingezahlten Urlaubspreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

Iris Binder kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Urlaubs ungeachtet einer Abmahnung durch Iris Binder nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung (fristlose Kündigung) des Veranstalters gerechtfertigt ist. Hierbei sind die Eigenarten und die Anforderungen des Urlaubs sowie die Belange der Gruppe zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen des Urlaubs (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Urlaubsablauf etc.), die in der Urlaubsausschreibung im Internet unter www.irisbinder.de ausdrücklich festgelegt sind, nicht entspricht. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht die erforderlichen Dokumente für eine Weiterreise besitzt oder den Anweisungen der Urlaubsleitung nicht Folge leistet. Kündigt Iris Binder, so behält Iris Binder den Anspruch auf den Urlaubspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung anrechnen lassen, die Iris Binder aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der Iris Binder von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Bei der Kündigung wird Iris Binder durch die jeweilige Urlaubsleitung vertreten.

Wird die Durchführung des Urlaubs vor oder nach deren Beginn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, insbesondere höherer Gewalt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder wird nach Ausschreibung des Urlaubs durch Iris Binder und nach Buchung des Kunden eine Impfpflicht zur Einreise verhängt, können sowohl der Kunde als auch Iris Binder den Urlaubsvertrag kündigen. Wird der Vertrag von Iris Binder gekündigt oder von Seiten des Kunden – wobei die Kündigungsgründe des Kunden innerhalb der Risikosphäre von Iris Binder liegen müssen – gehen alle Kosten vor Ort für erbrachte oder zur Beendigung des Urlaubs noch zu erbringende Aufwendungen zu Lasten von Iris Binder. Wird die Kündigung von Seiten des Kunden ausgesprochen, ohne dass der Kündigungsgrund in die Risikosphäre von Iris Binder fällt, kann Iris Binder eine angemessene Entschädigung verlangen. Iris Binder ist verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Kunden zu treffen, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die daraus entstehenden Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last. 

8. HAFTUNG

Iris Binder haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Internet unter www.irisbinder.de (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben erklärt wurde), für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Urlaubsleistung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten, sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.  

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die vertragliche Haftung von Iris Binder für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Urlaubspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Iris Binder für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bezogen auf alle in Betracht kommenden vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen ist eine Haftung von Iris Binder bei solchen Leistungen ausgeschlossen oder beschränkt, die von einem Leistungsträger erbracht werden, dessen Haftung aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei allen Urlauben von Iris Binder, die aufgrund ihrer besonderen Eigenart mit erheblichem Risiko oder mit unvorhersehbaren Umständen verbunden sind oder der Improvisation der Urlaubsleitung bedürfen, ist eine Haftung für das Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände, die auf diesen Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen. Iris Binder haftet nicht für das Umfeld- und allgemeine Lebensrisiko, wie etwa durch Unfälle, wie sie bei der Benutzung von ortsüblichen Land- und Wasserverkehrsmitteln aller Art, sowie eigener und angemieteter Fahrzeuge auftreten können, welche genutzt oder geteilt werden, sofern letztere nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Leistungsträger von Iris Binder herbeigeführt wurden. Gleiches gilt für Angebote und Unternehmungen aller Art wie Yoga, Meditation, Körperarbeit, Wanderungen, Kamelreiten o.ä., sowie Angriffen von Tieren und Menschen. 

Iris Binder haftet nicht für Nachteile, die sich ergeben können aus Defekten angemieteten Fahrzeugen und daraus resultierenden Routen- oder Terminänderungen, für willkürliche Maßnahmen lokaler Behörden, Treibstoff- oder Versorgungsprobleme sowie sonstiger Umstände höherer Gewalt, die nicht von Iris Binder zu vertreten sind es sei denn Nachteile wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Leistungsträgern verursacht.

Bei sämtlichen Urlauben dieser Art besteht ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige Betreuung nicht ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko trägt der Kunde selbst und er ist aufgefordert, sich entsprechend durch Abschluss einer Auslandskranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung selbst abzusichern und seinen Versicherungsschutz zu prüfen.

In der Natur und vor allem in abgelegenen Regionen gibt es aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Iris Binder setzt hier bei jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Urlaubsvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft voraus. 
Iris Binder haftet nicht für Schäden, die durch Eigenverschulden entstanden sind oder dadurch, dass den Weisungen der Urlaubsleitung nicht Folge geleistet wurde. 
Für die von Teilnehmern selbst durchgeführten und eigens vergüteten Unternehmungen mit Dritten, mit welchen auf eigene Veranlassung des Teilnehmenden eigene Verträge nach dortigem Recht geschlossen werden, und für zusätzliche Arrangements auf Wunsch der Teilnehmer während des Urlaubs haftet Iris Binder nicht. Für allgemeine Lebensrisiken des Kunden wie Diebstahl, sonstigen Verlust und Beschädigung von Reisegepäck – beim Verstauen in Fahrzeugen oder auf Lasttieren – ist jegliche Haftung seitens Iris Binder ausgeschlossen, soweit nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden eines unserer Leistungsträger herbeigeführt.

10. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle entstehende Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber der Urlaubsleitung zu rügen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11. ABHILFE, AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Wird der Urlaub nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei Iris Binder die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert Iris Binder kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung gegenüber dem Kunden erbracht wird. Wird ein Retreat infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Iris Binder innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Urlaubsvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Will der Kunde Iris Binder auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Urlaubspreises nach Kündigung des Urlaubsvertrages oder nach Abbruch des Urlaubs aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Urlaubs gegenüber Iris Binder anzumelden. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren nach den §§ 651c bis 651f BGB innerhalb von einem Jahr nach vertraglich vorgesehenem Urlaubsende. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem der Retreat nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Iris Binder Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Iris Binder die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

11. EINREISE- UND GESUNDHEITSBEDINGEUNGEN

Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Urlaubs wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Veranstalters bedingt ist. Iris Binder steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über aktuelle Bestimmungen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderung vor Urlaubsantritt zu unterrichten. Für nicht-deutsche Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.

12. SONSTIGES

Der Kunde kann Iris Binder nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Iris Binder gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Urlaubsveranstalters maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Urlaubsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Urlaubsvertrags zur Folge.